EL-Reform 2021

 

25.11.2019 / sn

Letzte Anpassungen: 21.04.2020 / sn

Zusammenfassung

Per 1.1.2021 tritt die EL-Reform in Kraft. Damit die Klientinnen und Klienten bereits im Voraus auf die Änderungen vorbereitet werden können, werden hier die wichtigsten Punkte der EL-Reform aufgelistet sowie ein Link zu einer übersichtlichen Zusammenfassung der Reform aufgeführt (s. Quellen: Reform der Ergänzungsleistungen: was ändert sich?). Dieser Text kann sowohl in Deutsch, als auch in Französisch gelesen und gedruckt werden.

Grundinformationen

In folgenden Bereichen wird die EL revidiert:

  • Erhöhung Mietzinsmaxima und detailliertere Abstufung nach Anzahl Personen  – detaillierte Informationen über Zuteilung des Wohnorts s. Quellen: Mietkosten in den EL
  • Erhöhung Pauschale für Heiz- und Nebenkosten um 50% (s. Quellen: Mietkosten in den EL)
  • Plafoniertes Vermögen für EL-Anspruchsberechtigung: Fr. 100'000.- bei Alleinstehenden und Fr. 200'000.- bei Ehepaaren
  • Senkung Vermögensfreibetrag: Fr. 30'000.- für Alleinstehende und Fr. 50'000.- bei Ehepaaren
  • Strengere Regelung Vermögensverzicht
  • Anpassung der EL-Mindesthöhe: Senkung auf Höhe der Prämienverbilligung von Personen ohne Anspruch auf EL und Sozialhilfe
  • Stärkere Berücksichtigung von Erwerbseinkommen bei Ehegatten ohne EL-Anspruch
  • Anpassung Lebensbedarf von Kindern unter 11 Jahren und Anrechnung von Kosten für externe Kinderbetreuung
  • Aufhebung Pauschalbetrag für Krankenkassenprämie
  • Tagweise Berücksichtigung der Heimtaxe
  • Rückerstattung von rechtmässig bezogenen EL