EL-Reform 2021
25.11.2019 / sn
Letzte Anpassungen: 21.04.2020 / sn
Zusammenfassung
Per 1.1.2021 tritt die EL-Reform in Kraft. Damit die Klientinnen und Klienten bereits im Voraus auf die Änderungen vorbereitet werden können, werden hier die wichtigsten Punkte der EL-Reform aufgelistet sowie ein Link zu einer übersichtlichen Zusammenfassung der Reform aufgeführt (s. Quellen: Reform der Ergänzungsleistungen: was ändert sich?). Dieser Text kann sowohl in Deutsch, als auch in Französisch gelesen und gedruckt werden.
Grundinformationen
In folgenden Bereichen wird die EL revidiert:
- Erhöhung Mietzinsmaxima und detailliertere Abstufung nach Anzahl Personen – detaillierte Informationen über Zuteilung des Wohnorts s. Quellen: Mietkosten in den EL
- Erhöhung Pauschale für Heiz- und Nebenkosten um 50% (s. Quellen: Mietkosten in den EL)
- Plafoniertes Vermögen für EL-Anspruchsberechtigung: Fr. 100'000.- bei Alleinstehenden und Fr. 200'000.- bei Ehepaaren
- Senkung Vermögensfreibetrag: Fr. 30'000.- für Alleinstehende und Fr. 50'000.- bei Ehepaaren
- Strengere Regelung Vermögensverzicht
- Anpassung der EL-Mindesthöhe: Senkung auf Höhe der Prämienverbilligung von Personen ohne Anspruch auf EL und Sozialhilfe
- Stärkere Berücksichtigung von Erwerbseinkommen bei Ehegatten ohne EL-Anspruch
- Anpassung Lebensbedarf von Kindern unter 11 Jahren und Anrechnung von Kosten für externe Kinderbetreuung
- Aufhebung Pauschalbetrag für Krankenkassenprämie
- Tagweise Berücksichtigung der Heimtaxe
- Rückerstattung von rechtmässig bezogenen EL
Quellen und Links
- Kreisschreiben zum Übergangsrecht der EL-Reform ab 01.01.2021
- Mietkosten in den EL, BSV
- Prozess zur Anpassung der Mietzinsmaxima in den Ergänzungsleistungen, Pro Senectute Schweiz
- Reform der Ergänzungsleistungen: was ändert sich?, Soziale Sicherheit CHSS
- Stellungnahme Pro Senectute zur Reform der Ergänzungsleistungen, Pro Senectute Schweiz