Leibrenten, Lebensversicherungen und Säule 3a (3. Säule)
23.05.2018 / eb
Zusammenfassung
Dieses Stichwort gibt eine kurze Übersicht über Produkte und deren Eigenschaften der privaten Vorsorge, welche die 3. Säule des Schweizerischen Vorsorgeprinzips ausmacht. Es werden Angaben zu Informationsportalen gemacht, falls weiterführendes Wissen zu einzelnen Produkten gewünscht wird.
1. Allgemeines zu 3. Säule
Freiwilliges, privates Sparen und Versichern ist Inhalt der 3. Säule des Schweizerischen Vorsorgeprinzips und dient zur Ergänzung von Vorsorgelücken, welche durch die 1. und 2. Säule nicht abgedeckt werden können. Die 3. Säule wird unterteilt in eine Säule 3a und eine Säule 3b. Die Säule 3a wird vom Staat durch Anreize gefördert, indem die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können. Die Höhe der Einzahlungen ist jedoch nach oben limitiert (aktuelle Maximalbeträge s. Links: Informationsportal 3. Säule). Durch die Steuereinsparung können, insbesondere in den letzten Jahren vor der Pensionierung oder bei einem vorzeitigen Bezug, Renditen erzielt werden. Die gesamte restliche Sparquote, wie beispielsweise Investitionen in eine Liegenschaft oder in Kunst, fällt unter die Säule 3b und ist nicht steuerbegünstigt (s. Links: VermögensPartner). In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zur Versicherungspolice regelt die Versicherungsgesellschaft die Leistungen, die Vertragsdauer, die Verfügbarkeit und Auflösung, die Begünstigung im Todesfall etc. Eine Übersicht über die Unterschiede zwischen den Säulen 3a und 3b ist unter Quellen aufgeführt (s. Quellen: Merkmale der Vorsorge 3a und 3b).
2. Gebundene Vorsorge (Säule 3a)
Unter Bank- und Versicherungsprodukte der Säule 3a werden Lebensversicherungen, Vorsorgekonti und Vorsorgedepots subsumiert. Im Wesentlichen ist die gebundene Vorsorge geprägt durch steuerliche Privilegierung, indem Einzahlungen steuerabzugsfähig sind. Die Vorsorgeleistungen (Auszahlungen) werden jedoch analog der 2. Säule voll besteuert. Über das Kapital der Säule 3a kann erst ab einem bestimmten Alter verfügt werden, da es für die Finanzierung des Alters vorgesehen ist (Ausnahmen: Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum, Einkauf in die eigene Pensionskasse, Rückzahlung von bestehenden Hypotheken, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, Verlassen der Schweiz etc.). Sie kann frühstens 5 Jahre vor Erreichen des Referenzalters bezogen werden (Links: Informationsportal 3. Säule, Vergleich Säule 3a und 3b). Zugelassen sind nur zwei Vorsorgeformen:
- Die gebundene Vorsorgeversicherung bei einer der Schweizer Versicherungsgesellschaft.
- Die gebundene Vorsorgevereinbarung mit einer Bankstiftung bzw. Vorsorgestiftung, die von einer Schweizer Bank gegründet wurde (s. Links: VermögensPartner).
3. Freie Vorsorge (Säule 3b)
Lebensversicherungen, Leibrenten, Zeitrenten, Anlagefonds, Konti, Wertschriften, Wohneigentum, Wertsammlungen etc. werden Bank- und Versicherungsprodukten der Säule 3b zugeschrieben. Mit einer Lebensversicherung der Säule 3b können die finanziellen Folgen von Unfällen, Krankheiten oder Tod gedeckt werden (Risikoanteil). Zusätzlich wird mit einem Sparanteil, je nach Versicherungstyp, ein Kapital oder eine Rente für das Alter aufgebaut. Dafür bieten die Versicherungsgesellschaften verschiedene Arten von Lebensversicherungen an. Grundsätzlich wird zwischen Kapitalversicherungen und Rentenversicherungen unterschieden. Innerhalb der Kapitalversicherungen (Kapitallebensversicherungen) unterscheidet man wiederum zwischen vermögensbildenden Lebensversicherungen und den reinen Risikoversicherungen. Vermögensbildende Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sind rückkauffähig, im Gegensatz zu den reinen Risikoversicherungen, die nicht rückkaufsfähig sind. Rückkaufsfähigkeit bedeutet, dass die Police einen Wert besitzt (Rückkaufswert), der bei vorzeitigem Auflösen der Versicherung geltend gemacht werden kann. Kapital- und Rentenversicherungen können entweder durch periodische Prämienzahlungen oder mit einer Einmalprämie finanziert werden. Risikoversicherungen werden durch periodische Prämien finanziert (s. Links: Informationsportal 3. Säule). Eine hilfreiche Übersicht über die Ausgestaltung und die wichtigsten Merkmale von Versicherungspolicen der Säule 3b bietet eine Checkliste des Beobachters (s. Merkblätter: Übersicht über die Versicherungspolicen der Säule 3b).
Quellen und Links
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