EL-Vergünstigungen

 

08.08.2018 / eb
Letzte Änderung: 15.06.2020 / sn

  • Ergänzung: Kap. 1 Radio- und Fernsehgebühr Serafe

Zusammenfassung

In diesem Stichwort sind einzig diejenigen Vergünstigungen erwähnt, die allein aufgrund eines Anspruchs auf Ergänzungsleistungen beantragt werden können. EL-Bezügerinnen und -Bezüger können jedoch unter Umständen von weiteren Vergünstigungen profitieren, die auch für nicht EL-Beziehende zur Verfügung stehen s. Stichwort: Vergünstigungen allgemein

1. Radio- und Fernsehgebühr Serafe

Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen sind auf Gesuch hin (s. Formulare: Gesuch um Befreiung von der Abgabepflicht) von der Gebührenpflicht der Serafe befreit (Art. 69b RTVG). Wird das Gesuch in dem Moment bei der Serafe eingereicht, in welchem die EL-Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle eingereicht wird, wird die Gebühr bereits ab EL-Anspruchsmonat erlassen. Wird der Antrag erst nach erfolgter EL-Verfügung an die Serafe gesandt, wird die Person von der Gebühr rückwirkend ab EL-Anspruch befreit, längstens jedoch fünf Jahre rückwirkend. Die rückwirkende Befreiung ist jedoch erst ab 01.01.2019 gültig.

Mit jeder EL-Verfügung wird auch eine Bestätigung über den Bezug von Ergänzungsleistungen für Serafe mitgeschickt (s. Formulare: Bestätigung EL für Befreiung der Serafe-Gebühren). Dieses Dokument ist bei erstmaliger Verfügung und nach einer ordentlichen EL-Revision an die Serafe zu senden. Das oben erwähnte Formular Gesuch um Befreiung von der Abgabepflicht ist dafür nicht nötig, die Bestätigung der AKB reicht aus (Tel. Auskunft von Serafe vom 15.06.2020 an Sarah Niederberger, SAR). Ist eine Person in einem Haushalt aufgrund des EL-Bezugs von der Serafe-Gebührenpflicht befreit, sind alle andern Haushaltsmitglieder ebenfalls von der Gebührenpflicht befreit (Art. 69b Ziff. 2 RTVG).

2. Notrufsystem als Krankheitskosten bei Anspruch auf EL und HE

s. Stichwort: EL-Krankheitskosten, Notrufsysteme nach Art. 16 Abs. 1 Lit. e EV ELG

3. Vergünstigungen für Zeitungsabonnemente und Magazine

Tamedia bietet für Abonnentinnen/Abonnenten, welche EL beziehen, Vergünstigungen an (s. Merkblätter und Informationsschreiben: Vergünstigungen Tamedia). Es empfiehlt sich, ein Schreiben an den betreffenden Abonnementsdienst zu verfassen und eine Kopie der EL-Berechnung beizulegen.

Menschen mit Anspruch auf EL erhalten die Zeitschrift Zeitlupe kostenlos. Sie müssen bei der Bestellung eines Abonnements schriftlich nachweisen, dass Sie Ergänzungsleistungen beziehen. Bei Privatpersonen, die direkt beim Aboservice der Zeitschrift anfragen, verlangt dieser einen Nachweis über den EL-Bezug. Eine Bestellung über die Sozialberatung der Pro Senectute Organisation kann per Mail durch die/den Sozialarbeitende/n erfolge. In diesem Fall reicht die Überprüfung durch die/den Sozialarbeitende/n, es muss kein schriftlicher Nachweis gegenüber dem Aboservice erbracht werden (Mailauskunft mit Frau Patrizia Cofano, Leiterin Verlagssekretariat PS CH).

4. KulturLegi

Personen, welche Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen) beziehen, können eine Legitimationskarte der Caritas beantragen, um Rabatt auf Eintrittspreise und Kurskosten bei Kultur-, Bildungs- und Sportinstitutionen zu erhalten. Voraussetzung ist zudem, dass die Wohnsitzgemeinde Partnergemeinde der KulturLegi ist (s. Stichwort: Vergünstigungen allgemein).

5. Steuererlass

s. Stichwort: Steuern

6. Ermässigtes Libero-Abonnement Stadt Bern

AHV-Rentner/innen mit Anspruch auf EL, welche Wohnsitz in der Stadt Bern haben, können das Senior-Libero-Abonnement für die Zonen 100 und 101 mit einer zusätzlichen Ermässigung beziehen (s. Links: Fahrvergünstigungen, Bernmobil). Diese Abonnemente tragen die Bezeichnung SE und können beim Libero-Shop in Bern (s. Links: Adresse Libero-Shop) bezogen werden. Beim Bezug sind eine Niederlassungsbewilligung sowie die Verfügung Ergänzungsleistungen oder die Bank- oder Postanweisung vorzulegen.

Änderungen im Stichwort

Datum Inhalt Visum
15.06.2020
  • Ergänzung: Kap. 1 Radio- und Fernsehgebühr Serafe
sn