Gesuchswesen


09.11.2023 / sni

Zusammenfassung

In diesem Stichwort werden die gesetzlichen Grundlagen und die Vorgaben aufgeführt, nach welchen Gesuche um finanzielle Unterstützung über die Sozialberatung der Pro Senectute Kanton Bern (PSBE) gestellt werden können. Es werden Voraussetzungen, Kriterien und Vorgehen hauptsächlich für Gesuche aus finanziellen Mitteln des Bundes für individuelle Finanzhilfe (IF) aufgeführt und auf das Merkblatt von PSBE hingewiesen, in welchem Voraussetzungen, Kriterien und Vorgehen bei anderen Fonds und Stiftungen erläutert werden. Zum Schluss des Stichworts werden die verschiedenen Fonds und Stiftungen aufgeführt.

1. Gesetzliche Grundlagen und allgemeine Informationen

Jährlich erhält jeder Kanton von PS CH ein Budget für die Individuelle Finanzhilfe. Vorgaben für die Verteilung dieser IF-Mittel sind das Kreisschreiben (KSIU) über die Leistungen an die gemeinnützigen Institutionen gemäss Art. 17 und 18 ELG sowie die Erläuterungen zu diesem Kreisschreiben (s. Rechtliche Grundlagen). Darauf aufbauend hat PS CH ein Reglement Individuelle Finanzhilfe (RIF) und eine Wegleitung zum RIF verfasst (s. Rechtliche Grundlagen). Dieses Reglement ist wiederum Grundlage für die Interne Arbeitshilfe von Pro Senectute Kanton Bern (PSBE) zum Reglement Individuelle Finanzhilfe (s. Rechtliche Grundlagen). Wenn in einem Reglement, z.B. in der Arbeitshilfe, Unklarheiten oder Unsicherheiten bestehen, ist jeweils das übergeordnete Reglement zu konsultieren.

2. Voraussetzungen / Kriterien für Gesuche

Je nach Fonds oder Stiftung können die Kriterien für Gesuche voneinander abweichen. Die meisten Gesuche in der Sozialberatung der PSBE werden über die individuelle Finanzhilfe und nach deren Grundsätzen und Vorgaben abgewickelt. Im Grundsatz werden deshalb zur Beurteilung, ob ein Gesuch gestellt werden kann, primär die Kriterien und Voraussetzungen gemäss interner Arbeitshilfe von PSBE (s. Rechtliches: Interne Arbeitshilfe) berücksichtigt. In begründeten Fällen können Gesuche an andere Fonds und Stiftungen erfolgen, auch wenn gewisse Kriterien nicht erfüllt sind (wie verpasste Frist, Gesuchsgrund ausgeschlossen, Verzicht auf Einkommen und Vermögen in EL-Berechnung). In diesen Fällen muss eine finanzielle Unterstützung als sinnvoll und nötig indiziert sein (gemäss Grundprinzipien der internen Arbeitshilfe). Wichtig ist, dass diese Gesuche gut begründet werden. Sinnvollerweise werden sie auch vorgängig mit der Teamleitung oder im Team besprochen, um eine ähnliche Grundhaltung und eine möglichst gleiche Handhabung zu erreichen sowie Willkür vorzubeugen.

In den folgenden Unterkapiteln wird auf die wichtigsten Kriterien und Voraussetzungen eingegangen. Die restlichen Kriterien und Grundprinzipien sind der IF-Arbeitshilfe sowie den Reglementen der einzelnen Stiftungen und Fonds zu entnehmen.

Gemäss Rz 2001 KSIU werden pro Familie oder Haushalt grundsätzlich nur Leistungen von einer Pro-Institution ausgerichtet. Falls eine Familie oder eine Person in einem gemeinsamen Haushalt bereits Leistungen von einer anderen Pro-Institution erhalten, dürfen keine Gesuche durch eine andere Pro-Institution erfolgen. Bei Zuständigkeit mehrerer Pro-Institutionen für eine Familie/einen Haushalt haben sich die zuständigen Pro-Institutionen abzusprechen. Die Tätigkeitsbereiche der Pro-Institutionen sind in Rz 2003-2014 KSIU beschrieben (s. Rechtliches). Pro Senectute hat hauptsächlich Schnittstellen zu Pro Infirmis, beispielsweise, wenn ein/e Ehegatte/Ehegattin IV-Rente, die/der andere AHV-Rente bezieht.

Die finanziellen Mittel des Bundes, welche der Pro Senectute zur Verteilung an bedürftige Personen zugewiesen werden, sind hauptsächlich für Beziehende von Ergänzungsleistungen (EL) vorgesehen. Entsprechend ist das EL-Budget resp. die EL-Berechnung Grundlage für ein Gesuch (s. Rechtliches: Interne Arbeitshilfe) und Wegleitung Geras (s. Merkblätter). Haben Personen knapp keinen Anspruch auf EL aufgrund eines jährlichen Überschusses in der EL-Berechnung, kann trotzdem für sie ein Gesuch gestellt werden. In diesem Fall wird der monatliche Überschuss im EL-Budget zusätzlich zu anderen vorgegebenen Eigenleistungen als Eigenbeteiligung angerechnet. Vorgehen und nötige Unterlagen sind in der internen Arbeitshilfe der PSBE aufgeführt (s. Rechtliche Grundlagen).

Für IF-Gesuche wird das in der EL-Berechnung angerechnete Verzichtsvermögen auch als Vermögen berücksichtigt. Übersteigt das Gesamtvermögen inkl. Vermögensverzicht die vorgegebene Vermögensfreigrenze, ist grundsätzlich kein Gesuch um finanzielle Unterstützung aus IF-Mitteln möglich. Spezialsituationen sind vorgängig mit der Teamleitung sowie mit der verantwortlichen Person für das Gesuchswesen abzuklären. Falls eine Gesuchseinreichung möglich ist, muss dieses Gesuch, mit Hinweis auf die Vorabklärungen, sehr gut begründet werden (Absprache Bereichsleitung Sozialberatung PSBE mit Verantwortlicher Gesuchswesen PSBE, 13.11.2023).

Gemäss Art. 18 Abs. 2 ELG dürfen IF-Mittel nicht für Personen, die dauernd von der öffentlichen Sozialhilfe unterstützt werden, verwendet werden. Es können folglich keine Gesuche für Sozialhilfe beziehende Personen gestellt werden (s. auch Stichwort: Sozialhilfe). Macht ein Gesuch trotzdem Sinn, sind diese Spezialsituationen vorgängig mit dem zuständigen Sozialdienst sowie mit der Teamleitung und/oder im Team zu besprechen und Gesuche entsprechend zu begründen. Um Doppelfinanzierungen zu vermeiden (z.B. für Möbelanschaffungen), ist eine vorgängige Absprache mit dem/der zuständigen Sozialarbeitenden des Sozialdienstes notwendig. Grundsätzlich muss immer die Subsidiarität abgeklärt werden. Somit werden keine Gesuche für Leistungen gestellt, welche über die Sozialhilfe finanziert sind.

Wenn eine Person eine/n Beistand/Beiständin für Einkommens- und Vermögensverwaltung hat, sind letztere für eine Gesuchseinreichung (inkl. Begründungsschreiben, nötige Unterlagen und Unterschrift Gesuch) bei der Pro Senectute zuständig. Die Gesuchstellung erfolgt i.d.R. schriftlich und ohne persönliches Gespräch mit der/dem betroffenen Senior/in. Für die Zusammenarbeit mit Beiständen/Beiständinnen gib es das Merkblatt für externe Stellen/Beistände (s. Merkblätter), auf dem die Grundlagen und Kriterien sowie die nötigen Unterlagen für ein Gesuch aufgeführt sind.

3. Interne Merkblätter und Arbeitshilfen

Welche Unterlagen es für ein Gesuch um IF-Mittel für Personen mit und ohne EL-Anspruch braucht, ist in der internen Arbeitshilfe aufgeführt (s. Rechtliche Grundlagen). In der Regel braucht es für Gesuche bei anderen Fonds und Stiftungen dieselben Informationen und Dokumente. Zusätzlich existieren das Merkblatt für externe Stellen/Beistände (s. Merkblätter), das an externe Stellen und Beistände/Beiständinnen abgegeben werden kann und die Checkliste IF-Gesuch, welches an die Gesuchstellenden abgegeben werden kann (s. Checklisten).

Des Weiteren wurden bei PSBE ein Merkblatt für Gesuche um Finanzierung von Abonnementen für den öffentlichen Verkehr erarbeitet, welches Orientierung bei der Vorabklärung für Gesuche gibt (s. Merkblätter: Internes Merkblatt ÖV Abos). Wie beim Kauf eines Hörgeräts vorzugehen ist siehe Stichwort: Hilfsmittel, Pflegehilfsgeräte und Produkte.

4. Vorgehensweise

Die Erfüllung der Gesuchvoraussetzungen wird anhand von Informationen, sprich mündliche oder schriftliche Gesuchbegründung sowie der nötigen Dokumente durch ein/e Sozialarbeitende/n geprüft. Jedes Gesuch, unabhängig davon an welchen Fonds oder welche Stiftung das Gesuch gerichtet ist, wird im Geras erfasst. Mit der Unterschrift bestätigt der/die Sozialarbeitende die getroffenen Abklärungen und deren Richtigkeit und Gültigkeit. Die meisten Gesuche (IF, Einzelhilfe PSCH, Nothilfe- und Unterstützungsfonds PSBE, Heidi-Seiler-Stiftung, Elise Rufener-Stiftung, Heinz Schöffler-Stiftung, Cilly Grüter-Fonds) werden elektronisch eingereicht und zusätzlich per Post mit Originalunterschrift von Klient/in sowie Sozialarbeitende/n an die Gesuchbearbeitungsstelle von PSBE geschickt, welche sie entweder bearbeitet oder an die zuständige Stelle weiterleitet (s. Merkblätter: Finanzierungsgesuche über Fonds – Voraussetzungen und Verfahren). Gesuche, welche direkt bei externen Fonds oder Stiftungen eingereicht werden (Hatt-Bucher-Stiftung, Winterhilfe etc.) sind ebenfalls im Geras zu erfassen. Sie werden jedoch erst an die Gesuchstelle PSBE zur Bearbeitung weitergeleitet elektronisch und in Papierform, wenn die Gesuchantwort vorliegt (Vorgehen s. Merkblätter: Finanzierungsgesuche über Fonds und s. Merkblätter: Wegleitung Geras).

Sämtliche Gesuchunterlagen (inkl. unterschriebenes Gesuch) werden einerseits eingescannt und im Gesuchsdossier im Geras abgelegt sowie in Papierform (in einem Klarsichtmäppli) via Post an die Gesuchbearbeitungsstelle geschickt. Bei Kostengutsprachen (sogenannten Ankündigungen) werden nach der Gutheissung des Gesuchs und Gewährung der Kostengutsprache die Papierunterlagen (im Klarsichtmäppli) von der Gesuchbearbeitungsstelle via Post wieder an die/den zuständigen Sozialarbeiter/in zurückgeschickt. Sobald dann die Rechnung oder Quittung vorliegt, wird diese überprüft, ggf. der/die Zahlungsempfänger/in im Gesuch angepasst, die Rechnung oder Quittung gescannt und im elektronischen Gesuch abgelegt sowie das Mäppli mit allen Unterlagen an die Gesuchbearbeitungsstelle eingereicht. Die Bearbeitungsdauer für ein eingereichtes Gesuch kann 1 – 3 Wochen betragen. Abweichungen von diesem Vorgehen bei anderen Fonds und Stiftungen sind im internen Merkblatt Finanzierungsgesuche über Fonds beschrieben (s. Merkblätter: Finanzierungsgesuche über Fonds). Technische Informationen zur digitalen Gesuchsbearbeitung siehe Wegleitung Geras (s. Merkblätter).

Die Gesuchsbearbeitung resp. gewisse Prozessschritte davon können von den Sozialarbeitenden mittels Auftragsformular an die Zentralen Dienste (s. Geras) delegiert werden.

5. Fonds und Stiftungen

Nebst den Gesuchen um finanzielle Unterstützung aus IF-Mitteln des Bundes, können Gesuche an diverse weitere Fonds und Stiftungen über die Gesuchbearbeitungsstelle von PSBE eingereicht werden. Diese sind im Merkblatt Finanzierungsgesuche über Fonds (s. Merkblätter) aufgeführt und der Ablauf sowie nötige Dokumente beschrieben. Es sind Folgende:

  • Nothilfe- und Unterstützungsfonds Pro Senectute Kanton Bern
  • Einzelhilfefonds Pro Senectute Schweiz
  • Heidi-Seiler-Stiftung
  • Elise Rufener-Stiftung
  • Heinz Schöffler-Stiftung
  • Cilly Grüter-Fonds

Auch in diesem Merkblatt aufgeführt sind Voraussetzungen und Verfahren bei der Hatt-Bucher-Stiftung. Die Gesuche an diese Stiftung müssen direkt an die Stiftung eingereicht werden (s. folgende Aufzählung).

Des Weiteren können Gesuche an folgende (im Geras erfasste) Fonds oder Stiftungen erfolgen:

  • Bernischer Hilfsfonds
  • Einzelhilfe SRK
  • Gertrud Lutz-Stiftung
  • Hatt-Bucher-Stiftung
  • Krebsliga Bern
  • Manuelstiftung
  • Paul und Anna Klaproth-Stiftung
  • SOS Beobachter
  • Stiftung Hilfe zur Selbsthilfe Region Bern (noch nicht im Geras erfasst, s. Quellen: Div. Fonds und Stiftungen)
  • Stiftung Nordquartier (Lorraine und Breitenrain) Bern (für in Not geratene kranke, verunfallte, behinderte und pflegebedürftige Menschen)
  • Stiftung Schwiizer hälfed Schwiizer
  • Verein für Familienschutz Kirchberg und Umgebung
  • Vier Pfoten Schweiz
  • Winterhilfe Kanton Bern
  • Ziegler-Fonds Stadt Bern (noch nicht im Geras erfasst, s. Quellen: Div. Fonds und Stiftungen)
  • Stiftung Hilfe für betagte Menschen in Bedrängnis (noch nicht im Geras erfasst, s. Quellen: Div. Fonds und Stiftungen)

Bzgl. Vorgaben, Vorgehen und nötige Dokumente sind die Fonds und Stiftungen resp. ihre Websites zu konsultieren. Diese Gesuche werden direkt bei diesen Fonds und Stiftungen eingereicht. Die Gesuchbearbeitungsstelle von PSBE wird erst darüber informiert, sobald die Gesuchantwort vorliegt. Das heisst, das Gesuch wird erst zu diesem Zeitpunkt elektronisch visiert und zusammen mit der Gesuchantwort (welche in den Dokumenten des Gesuchs abgelegt wird) auch in Papierform bei der Gesuchbearbeitungsstelle von PSBE eingereicht.

Es gibt auch sehr örtliche oder quartierbezogene Fonds und Stiftungen (wie Stiftung Nordquartier). Wenn ein Fonds oder eine Stiftung angefragt werden soll, die noch nicht im Geras erfasst ist, ist zuerst die Teamleitung, dann die Koordination Geras zu kontaktieren, um diese/n im Geras zu erfassen.

Finanzierungsgesuche über Fonds – Voraussetzungen und Verfahren, Merkblatt, PSBE
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IF-Gesuche für externe Stellen und Beistände, Merkblatt, PSBE / Demandes AFI pour organismes externes et curateurs, aide-mémoire, PSBE
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Merkblatt ÖV Abos (intern), PSBE
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Nothilfe- und Unterstützungsfonds, Reglement, PSBE
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Nothilfe- und Unterstützungsfonds, Prozess, PSBE
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Wegleitung Geras
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Checkliste IF-Gesuche für KL
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Diverse Fonds und Stiftungen
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