Gesundheit (Beratung und Triage)

 

02.11.2023 / cst

Zusammenfassung

In diesem Stichwort wird eine Übersicht über einzelne grössere Organisationen im Kanton Bern gegeben, die für Pro Senectute wichtig sind. Es werden nur Grundinformationen im Stichwort aufgeführt und auf die jeweiligen Datenbanken und Internetseiten verwiesen. Es soll dazu dienen, rasch Informationen und passende Vernetzungsmöglichkeiten zu finden. Zu den Themen Psychiatrie, Demenz, Sucht und Sinneserkrankungen existieren eigene Stichworte. Ebenfalls sind Rechts- und Ombudsstellen sowie Pflege und Betreuung (Betreuung und Pflege Zuhause inklusive Spitex, 24-Stunden-Betreuung und Palliative Care, Sterbehilfe sowie betreuende und pflegende Angehörige) in separaten Stichworten behandelt.

1. Allgemein

Es gibt eine Vielzahl von Organisationen, die zur gesundheitlichen Beratung beigezogen werden können. Die Beratungen werden von unterschiedlichsten Institutionen ausgeführt. Die meisten Organisationen arbeiten mit Leistungsverträgen mit dem Bund und/oder dem Kanton Bern. Die Leistungen sind daher definiert und abgegrenzt zu anderen Organisationen, wie auch der Pro Senectute. Im Zweifelsfall lohnt sich der persönliche Austausch mit der Institution. Anbei werden die für die Sozialberatung der Pro Senectute wichtigsten Beratungsstellen vorgestellt. Es handelt sich dabei um keine abschliessende Aufzählung.

2. Beratungsstellen bei körperlichen Beeinträchtigungen

Erkrankungen, die körperliche Beeinträchtigungen mit sich bringen, nehmen im Alter zu. Seh- und Hörbehinderungen sowie Demenz- und Alzheimererkrankungen sind in separaten Stichworten geregelt. Nachfolgend werden die für die Beratung und Triage wichtigsten Beratungsstellen aufgeführt. Es handelt sich um keine abschliessende Liste.

Krebsneuerkrankungen können in jedem Alter auftreten, nehmen aber mit zunehmendem Alter zu. (s. Quellen: Krebs im Überblick). Eine Krebserkrankung und deren Folgen betrifft nicht nur den Körper und die medizinische Versorgung, sondern das ganze Lebensumfeld der betroffenen Person. Deshalb ist nebst der medizinischen Behandlung die psychosoziale Beratung der betroffenen Person und deren Umfeld wichtig.

Der Hauptsitz der Krebsliga ist in Bern. Beratungsstellen befinden sich zusätzlich in Bern, Biel, Thun, Burgdorf und Langenthal (s. Quellen: Aussenstellen). Die Termine müssen jeweils vorher vereinbart werden und sind kostenlos. Melden und Beratung erhalten betroffene Menschen, deren Bezugspersonen und nahestehende Personen. Die Anlaufstelle berät in allen Phasen einer Krebserkrankung und unterstützt bei der Organisation von Sozialversicherungsleistungen, Hilfsmitteln oder Entlastungsmassnahmen. Die Sozialberatung erfolgt zu körperlichen, psychischen, sozialen und materiellen Fragen. Sie begleitet im Alltag während und nach der Krebserkrankung. Sie vermittelt Unterstützungsangebote wie Entlastungsdienste, Fahrdienste, Haushalthilfen etc. Die Themen Lebensende, Vorsorgedokumente und Trauerbegleitung gehören ebenfalls in ihr Aufgabengebiet. Die Krebsliga organisiert auch Kurse und Veranstaltungen.

Das Atmen ist für den Sauerstoffaustausch des Körpers überlebenswichtig. Dabei wird Kohlendioxid ausgeatmet und Sauerstoff eingeatmet. Das Ein- und Ausatmen wird bestimmt von der Lunge, dem Zwerchfell und den Atemwegen. Die Lungenbläschen, die umgeben sind von den Kapillaren, sind verantwortlich für den Gasaustausch. Der Sauerstoff wird im Blut weitertransportiert bis zu den Zellen (s. Quellen: Die Lunge – unser zentrales Atemorgan).

Krankheiten wie Schlafapnoe, COPD, Asthma, Lungenkrebs, Tuberkulose und cystische Fibrose beeinträchtigen die Lungenleistung. Auch andere schwere Erkrankungen führen zu Lungenproblemen. Nebst diesen bekannten Lungenerkrankungen gibt es weitere und seltenere Lungenerkrankungen.

Die Lungenliga unterscheidet verschiedene Angebote, wie Therapie- und Beratungsangebote, Gesundheitsförderung und Prävention, Zelltraining und Forschungsförderung (s. Links: Lungenliga Bern). Nebst Beratungen zu Therapien und Erkrankungen bietet die Lungenliga auch schweizweit Kurse und Reisen an. Auf der Homepage der Lungenliga sind ebenfalls die Standorte aufgeführt, an denen Flüssigsauerstoff für den portablen Sauerstoffbehälter getankt werden kann (s. Quellen: Sauerstoff-Tankstellen). Es existiert eine Notfallnummer, die 24 Stunden in Bereitschaft ist. Einfachere Schwierigkeiten lösen die Mitarbeitenden selber, komplexere Situationen werden an ärztliches Fachpersonal oder Gerätefachpersonen weiter triagiert.

Die Lungenliga hilft zudem bei Sauerstofftherapien und Inhalationen sowie bei Heimbeatmung mit einem Beatmungsgerät.

Die Lungenliga ist eine gemeinnützige Organisation mit dem Auftrag, Menschen mit Lungen- und Atemwegserkrankungen zu unterstützen. Die Zielgruppe der Sozialberatung sind Menschen, die an einer Atembehinderung, einer Lungenkrankheit oder einer Krankheit der inneren Organe leiden. Das Beratungsangebot ist kostenlos und vertraulich. Die Lungenliga ist in Bern, Biel, Thun und Langenthal vor Ort vertreten und kann für Laufkundschaft auch ohne Termin aufgesucht werden. Nach Absprache und nur nach Vereinbarung finden ebenfalls Beratungen in bestimmten Räumlichkeiten in Burgdorf, Interlaken und Langnau statt. Im Kanton Bern sind rund 5 Sozialarbeitende im Einsatz. Sie beraten zu den Themen persönliche, familiäre und soziale Anliegen, finanzielle und sozialversicherungsrechtliche Fragen, Wohnen, Administration und triagieren bei Bedarf.

Rheuma ist ein Überbegriff für ca. 200 verschiedene Erkrankungen des Bewegungsapparates (s. Quellen: Rheuma von A bis Z). Viele ältere Menschen sind von rheumatischen Erkrankungen wie Arthritis, Arthrose, Gicht, Osteoporose, Weichteilrheuma oder Rückenschmerzen betroffen. Auf der Homepage der Rheumaliga Schweiz (s. Quellen: Rheuma von A bis Z) lassen sich zu den verschiedenen Erkrankungen detaillierte Informationen abrufen.

Die Beratungsstelle in Bern berät kostenlos Personen mit rheumatischen Erkrankungen. Das Beratungsteam der Beratungsstelle Rheumaliga Bern und Oberwallis besteht aus Fachpersonen verschiedener Berufsrichtungen. So sind Fachleute aus der Physio- und Ergotherapie sowie aus der Sozialarbeit angestellt. Die Beratungen sind entsprechend vielfältig. In der Sozialberatung werden Schmerzbewältigung im Alltag, sozialversicherungsrechtliche und finanzielle Fragen, psychosozialer Umgang mit der Erkrankung, Hilfsmittel und Ergonomie, Bewegung und Arbeit besprochen. Die Beratungen finden auf der Beratungsstelle in Bern oder Zuhause statt. Die Rheumaliga Bern und Oberwallis verfügt über einen Härtefallfonds und die Rheumaliga Schweiz besitzt einen SOS-Fonds (s. Quellen: Finanzielle Unterstützung). Finanziert werden vor allem rheumaspezifische Hilfsmittel und Kurse der Rheumaliga.

3. Weitere (Beratungs)stellen

Hier aufgeführt werden spezifische Beratungsstellen, die für die Sozialberatung von Pro Senectute wichtig sind und nicht bereits in einem anderen Stichwort behandelt werden.

Die Dienstleistungen vom Schweizerischen Roten Kreuz wie Fahrdienst oder Besuchsdienst sind im Stichwort: Hilfe Zuhause enthalten. Für den Notrufknopf und pflegende Angehörige existieren ebenfalls eigene Stichworte (s. Stichwort: Notrufsysteme und Stichwort: Betreuende und pflegende Angehörige).

Im Auftrag des Kantons Bern führt Pro Senectute das Gesundheitsförderungsprogramm Zwäg ins Alter (s. Links: Zwäg ins Alter).

Das ZiA hat zum Ziel, die Selbstständigkeit, Lebensqualität und die Gesundheit älterer Menschen zu erhalten und zu fördern sowie deren Ressourcen zu stärken. Die Mitarbeitenden sind ausgebildete Pflegefachpersonen zum Teil mit Zusatzausbildungen. Die Angebote sind kostenlos und richten sich an Seniorinnen und Senioren aus dem Kanton Bern. Die Themen für eine Beratung sind vielfältig und beinhalten:

  • Alltagsgestaltung
  • Psychische Gesundheit (in Abgrenzung zur Spitex und zu psychiatrischen Erkrankungen)
  • Einsamkeit und Umgang mit Verlust
  • Schlaf, Anspannung, Stress, Entspannung
  • Ernährung
  • Bewegung und Sturzprävention
  • Geistige Gesundheit (in Abgrenzung zu Demenz oder Alzheimerabklärungen)
  • Sinne
  • Umgang mit Schmerzen und Medikamenten
  • Patientenverfügung
  • Vorbereitung von Gesprächen bei Ärzten/Ärztinnen und medizinischen Fachpersonen

Die Beratungen finden bei den Seniorinnen und Senioren Zuhause, auf den Beratungsstellen, telefonisch oder elektronisch statt. Bei Bedarf sind mehrere Beratungen und/oder Besuche möglich. Die Sozialarbeitenden von PSBE können an das Zwäg ins Alter triagieren.

Nebst den Beratungen bietet die Homepage die Möglichkeit, einen Fragebogen zur Gesundheit auszufüllen und an die Gesundheitsförderung einzureichen. Dann wird die Person von dem zuständigen Mitarbeitenden der Gesundheitsförderung kontaktiert.

Das Zwäg ins Alter führt im ganzen Kanton Bern Veranstaltungen und Kurse zu Gesundheitsthemen durch. Die Themen sind vielfältig, z.B. sind Referate zu geistiger und psychischer Gesundheit, zu den Sinnen, Umgang mit Trauer, Verlust und Einsamkeit, zu Bewegung und Lebensqualität möglich. Die Veranstaltungen wie auch die Referate sind in der Regel kostenlos.

Auftrag der Pro Infirmis ist die Erhaltung und Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Als freiwillige Beratungsstelle wird Pro Infirmis von Bund und Kantonen subventioniert. Sie berät und begleitet Menschen mit langfristigen oder dauerhaften körperlichen, psychischen oder kognitiven Einschränkungen vor dem AHV-Alter sowie deren Angehörigen. Für viele Erkrankungen gibt es spezialisierte Beratungsstellen, die unter Umständen detaillierter als Pro Infirmis zu einer spezifischen Erkrankung beraten können. So bieten die Rheumaliga (s. Kap. 2.3), Lungenliga (s. Kap. 2.2), Krebsliga (s. Kap. 2.1) oder die MS-Gesellschaft eigene Beratungen zur spezifischen Erkrankung und zum Umgang damit an. Ebenfalls sind Sinnesverletzungen bei spezialisierten Fachinstitutionen (s. Stichwort: Seh- und Hörbehinderung).

Die Beratungen der Pro Infirmis sind kostenlos. Beratungsstellen befinden sich in Bern, Thun, Biel und Burgdorf. Die Beratung beinhaltet insbesondere die Sicherstellung von Sozialversicherungsansprüchen, Tagesstrukturierung, der Aufbau von Beschäftigungsmöglichkeiten oder die Arbeit in geschützten Arbeitsstätten, die Initiierung von Assistenz- und Entlastungsmöglichkeiten oder Finanzberatungen. Bei Pro Infirmis können Finanzhilfen nach Geltendmachung subsidiärer Leistungen beantragt werden. Dies ist zum Beispiel möglich für Zahnbehandlungs- und Umzugskosten, Beiträge an Mobilität und Entlastung, Hilfsmittel oder bauliche Massnahmen. Voraussetzung ist eine IV-Leistung und ein knappes Budget mit wenig Vermögen.

Personen, die vor dem Erreichen des Pensionsalters Assistenzbeiträge der IV bezogen haben, erhalten diese mit der Pensionierung weiterhin (Besitzstand). Die Beiträge erhöhen sich aber nicht mehr.

Pro Infirmis ist ebenfalls Abgabestelle für den Eurokey, siehe Stichwort: Individualverkehr für Personen mit eingeschränkter Mobilität und Stichwort: Öffentlicher Verkehr für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Jede in der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Person ist bis zu ihrer Pensionierung obligatorisch bei der IV versichert. Die IV-Stelle Bern ist das Kompetenzzentrum für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Ihr Ziel ist die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess, Sprechung gesetzlich zustehender Leistungen und Hilfe beim Führen eines eigenverantwortlichen Lebens. Ihre Aufgabe ist es, die gesundheitlichen Probleme der beeinträchtigten Personen abzuklären und zu prüfen, wie sich die jeweilige Beeinträchtigung auf die Erwerbsfähigkeit auswirkt. Die Invalidenversicherung klärt die Erwerbsfähigkeit mit spezialisierten Untersuchungen und Eingliederungsmassnahmen ab. Für die berufliche Integration arbeitet die Invalidenversicherung eng mit Arbeitgebern und Wiedereingliederungsstätten zusammen. Ist eine Rückkehr in den Erwerbsprozess nicht möglich, wird die Sprechung einer IV-Rente geprüft.

Der Anspruch auf eine Rente entsteht erst ab einem Invaliditätsgrad von >40. Der Invaliditätsgrad wird durch die Invalidenversicherung mit einem Einkommensvergleich berechnet. Gegen den Entscheid der Invalidenversicherung kann Einsprache erhoben werden. Dabei helfen spezialisierte Fachstellen (s. Stichwort: Rechtsberatungsstellen). Mit der Entstehung eines Anspruchs auf eine Altersrente der AHV erlischt der Anspruch auf eine IV-Rente (s. Stichwort: (Früh)Pensionierung und Stichwort: AHV-Rente).

Berührungspunkte für Pro Senectute mit der IV ergeben sich im Kontext eines/einer noch im erwerbsfähigen Alter/s stehenden aber erwerbsunfähigen Ehepartners/Ehepartnerin. Dafür stehen spezialisierte Beratungsstellen wie Pro Infirmis (s. Kap. 3.2) oder Procap zur Verfügung. Unter Umständen muss sich ein Ehepaar in einer solchen Situation beim zuständigen Sozialdienst zum Bezug von Sozialhilfe anmelden (s. Stichwort: Sozialhilfe).

Für viele Erkrankungen gibt es spezialisierte Fachstellen mit Beratungsangeboten. Personen mit Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Hirnverletzungen, Epilepsie, Sprachverlust können sich zur Erkrankungsberatung bei der jeweiligen Beratungsstelle melden. Es empfiehlt sich die Suche übers Internet.

Die Selbsthilfe Schweiz hilft interessierten Personen beim Aufbau einer entsprechenden Selbsthilfegruppe und begleitet die entsprechenden Gruppen. In den einzelnen Regionen des Kantons Bern gibt es bereits Netzwerke von Selbsthilfegruppen (s. Links: Selbsthilfe BE).

Procap, Inclusion Handicap, Pro Mente Sana, Schweizer Paraplegiker Vereinigung und Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten werden im Stichwort: Rechtsberatung vorgestellt.

Von Gewalt oder Unfall betroffene Personen, mit oder ohne Schädigung, können sich je nach Region bei der Opferhilfe Bern (s. Links) melden. Die Opferhilfestellen in Bern sind auch zuständige Beratungsstellen für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen (Verdingung). Sie unterstützen kostenlos beim Gesuch für den Solidaritätsbeitrag und vermitteln bei der Einsichtnahme in die entsprechenden Akten (s. Stichwort: Opferhilfe).

Änderungen im Stichwort

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