Seh- und Hörbehinderungen

 

Datum/Kürzel: 11.04.2024/cst

1. Allgemein

Die Wahrscheinlichkeit einer Seh- oder Hörbehinderung nimmt bei älteren Menschen zu. Bereits ab dem 40. Altersjahr kann sich das Gehör oder das Auge verschlechtern. Häufig wird eine Verschlechterung des Seh- oder Hörvermögens von den Betroffenen kaum bemerkt und von Aussenstehenden eher wahrgenommen. Je früher eine Beeinträchtigung erkannt wird, umso länger lässt sich in der Regel die Verschlechterung hinauszögern. Deshalb ist eine frühzeitige medizinische Abklärung zu empfehlen.

Die betroffenen Personen erleben durch eine Seh- oder Hörbehinderung tiefgreifende Veränderungen ihres Lebensalltags, was erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. Die Beeinträchtigungen gehen einher mit weniger Informationen, verunsichertem sozialem und gesellschaftlichem Umgang und verschlechterter Mobilität. Aufgrund dessen bestehen bei den betroffenen Personen häufig Rückzugstendenzen.

2. Sehbehinderungen

Eine Sehbehinderung entsteht meist erst im Verlauf des Lebens. Schätzungsweise 7.3% der Schweizer Bevölkerung ab 60 Jahren und jede 4. Person ab 80 Jahren ist von einer Sehbehinderung betroffen (s. Quellen: Sehbehinderung, Blindheit und Hörsehbehinderung: Entwicklung in der Schweiz).

90% aller Informationen nimmt der Mensch über die Augen wahr. Mit zunehmendem Alter kann sich die Pupille nicht mehr so weit öffnen wie bei jüngeren Menschen. Die Fähigkeit, Kontraste zu sehen und zu erkennen nimmt ab. Für eine Vielzahl der im Alter entstehenden Augenerkrankungen gibt es keine Heilmöglichkeiten.

Zur Beurteilung einer Sehbeeinträchtigung ist nicht allein die Sehschärfe entscheidend, sondern auch die Beeinträchtigung der Erkrankung. So kann zum Beispiel ein Röhrenblick, bei dem wie in einem Tunnel nur ein Ausschnitt wie bei einem Mikroskop zu sehen ist, beeinträchtigender sein als eine Sehschärfenverschlechterung (s. Quellen: Beraten B, mündliche Auskunft Markus Sutter).

Sehbeeinträchtigungen aufgrund von Hirnschlägen, dem grauen Star und der Makuladegeneration sind im Alter häufig. Da die daraus entstehenden Sehbeeinträchtigungen sehr verschieden sein können, ist eine vertiefte medizinische Diagnostik und Abklärung notwendig.

Katarak/Grauer Star
Der graue Star ist eine natürliche Trübung der Linse. Diese führt zur Reduktion der Sehschärfe und des Sehens von Kontrasten, so dass Farben anders oder neblig wahrgenommen werden. Der Graue Star ist gut operabel behandelbar und wird meist ambulant mit örtlicher Betäubung vorgenommen.

Hirnverletzungen
Ein Schlaganfall kann das Sehvermögen stören. Es kann zu Gesichtsfeldeinschränkungen, Doppelbildern oder zum Neglect/Hemineglect, einer einseitigen visuellen Störung, kommen. Hierbei kann das Gehirn die vom Auge erhaltenen Informationen nicht mehr korrekt entschlüsseln. Das führt dazu, dass nur eine Hälfte des Gesichtsfeldes wahrgenommen wird und die andere gar nicht existiert. Somit geht die nicht gesehene Seite vergessen, was weitreichende Folgen für die Betroffene/n haben kann (s. Quellen: Das Sehvermögen nach einem Schlaganfall). So ist es möglich, dass z.B. nur eine Gesichtshälfte rasiert oder gewaschen wird.

Es hilft den Betroffenen, wenn sich möglichst alles in demjenigen Gesichtsfeld abspielt und befindet, das nicht von der Störung betroffen ist. Regelmässiges Trainieren der betroffenen Gesichtsfeldhälfte kann zu einer Verbesserung oder sogar Erholung der visuellen Wahrnehmung führen. Letztlich geht es darum, Bewältigungsstrategien zu lernen, um die eigene Lebensqualität zu verbessern. Fragile Bern Espace Mittelland bietet dazu Sozialberatung in Bern an (s. Links: Fragile Bern Espace Mittelland).

Altersbedingte Makuladegeneration
Die altersbedingte Makuladegeneration ist eine der häufigsten Sehbehinderungen bei Personen ab 50 Jahren in der Schweiz. Nebst dem Alter spielen als Risikofaktoren genetische und lebensbedingte Faktoren, wie z.B. Rauchen, eine Rolle beim Ausbruch der Erkrankung. Eine gesunde Ernährung und Lebensweise können das Risiko senken und bei einer Diagnose im Frühstadium die Erkrankung verlangsamen (s. Quellen: Altersbedingte Makuladegeneration).

Auf der Makula befinden sich die meisten Sehzellen. Werden diese Sehzellen in ihrer Funktionsweise beeinträchtigt, führt dies zu fortschreitendem Sehverlust, was meist bei zunehmendem Alter passiert.

Es gibt unterschiedliche Stadien der Makuladegeneration, unterschieden wird zwischen der feuchten und der trockenen Form. Die feuchte Makuladegeneration führt zu Sehverlust und im fortgeschrittenen Stadium zu Leseschwierigkeiten und Bildverzerrungen. Sie wird mit Spritzeninjektionen in das Auge wirksam behandelt. Die Behandlung führt nicht zur Heilung, aber zur Stabilisierung der Erkrankung. Der injizierte Wirkstoff bleibt nur einige Wochen im Auge, so dass dieser Prozess ständig wiederholt werden muss.

Bei der fortgeschrittenen trockenen Form können betroffene Personen nicht mehr lesen oder auch keine Gesichter mehr erkennen. Für die fortgeschrittene trockene Makuladegeneration gibt es aktuell keine Behandlungsmöglichkeiten. Mit Hilfsmitteln wird versucht, den Lebensalltag erträglich zu gestalten.

Die Universitätsklinik für Augenheilkunde am Inselspital bietet nebst der Diagnostik spezialisierte Sprechstunden zur altersbedingten Makuladegeneration sowie für Sehhilfen an (s. Quellen: Altersbedingte Makuladegeneration).

Das B. Blinden- und Behindertenzentrum Bern beinhaltet die Stiftungen Blinden- und Behindertenzentrum Bern und die gleichnamige AG daraus. Die Organisationen sind beide gemeinnützig und haben zum Zweck, blinde, sehbehinderte oder mehrfachbeeinträchtigte Menschen zu fördern und zu unterstützen, sei dies in ihrer sozialen oder in ihrer beruflichen Teilhabe. Dies beinhaltet Beratung, Wohnen und Arbeiten. Der stationäre Bereich von Beraten B ist wesentlich grösser als der ambulante Bereich.

Eine Sehbeeinträchtigung hat gravierende Auswirkungen auf den Lebensalltag. Die Unterstützungsangebote von Beraten B umfassen Rehabilitation, berufliche Integration und Sozialberatung. Die Beratungen finden entweder am Hauptsitz in Bern oder in eingemieteten Räumlichkeiten in Spiez, Biel oder Burgdorf statt. Beraten B geht selten auf Hausbesuche und nur wenn es ums Thema Sehen und Wohnen geht. Beratungen von Französischsprechenden Menschen werden an den Blindenbund triagiert.

Die Termine können nach Auswahl des Beratungsangebotes online am Computer gebucht werden. Eingegeben wird die Sprache und der Wohnort, dann erscheint automatisch der Beratungsort sowie die zur Verfügung stehenden Termine zum Auswählen. Abschliessend müssen lediglich noch die Kontaktdaten hinterlegt werden. Der Termin ist anschliessend verbindlich reserviert.

Ein Erstgespräch findet immer mit einer Rehabilitationsfachperson statt und nicht mit einem/r Sozialarbeiter/in. Die meisten Beratungen bei älteren Menschen finden zu Hilfsmitteln statt. Einige der Hilfsmittel wie z.B. Lupenbrillen oder Lesegeräte werden teilweise über AHV Hilfsmittel bezahlt und können alle 5 Jahre ersetzt werden, bei wesentlicher Sehverschlechterung sofort (s. Stichwort: Hilfsmittel, Pflegehilfsgeräte und Produkte). Bei anderen Hilfsmitteln steht der korrekte Gebrauch und der Unterschied derselben im Vordergrund, wie z.B. beim Langstock und beim Signalstock.

Das Fachteam Rehabilitation zeigt Möglichkeiten auf, wie mit dem Sehverlust umgegangen werden kann, welche Unterstützungen zur Verfügung stehen und wie sich was finanzieren lässt. Je nach visueller Beeinträchtigung können Hilfsmittel eingesetzt werden. Die Fachpersonen erfassen im Gespräch die alltagsbezogenen Sehfunktionen und besprechen allfällige Hilfsmittel mit den Betroffenen. Des Weiteren informiert das Fachteam zu Lese- und Schreibsystemen, sprechenden Uhren oder Computer-/Natelnutzungsmöglichkeiten.

Ebenfalls hilft das Beraten B, die Hilflosenentschädigung im Sonderfall Sehbeeinträchtigung zu beantragen. Ältere Menschen können dafür mit Beraten B vernetzt werden. Hingegen werden Menschen im AHV-Alter mit weiteren sozialarbeiterischen Fragen von Beraten B an Pro Senectute verwiesen.

Besuchsdienst
Im Kanton Bern betreibt das Beraten B einen Besuchsdienst für Sehbehinderte oder blinde Menschen (s. Links: Besuchsdienst). Die Besuche finden Zuhause oder in einer Institution statt. Der Besuchsdienst übernimmt auch Begleitungen zu Terminen. Die Besuchsmitarbeitenden beziehen eine IV-Rente oder Sozialhilfe und werden von Beraten B entsprechend geschult. Bei Interesse klärt das Fachteam vom Besuchsdienst die Einsätze im Voraus ab. Der Besuchsdienst ist kostenpflichtig (s. Links: Besuchsdienst-Tarife).

Bistro B
In Bern befindet sich das öffentliche Bistro B als Ort der Begegnung, das auch Mittagessen anbietet. Nur saisonal geöffnet hat die Bar8, die als Inklusionsprojekt von B und Blindspot gegründet wurde. In der Bar8 bedienen Menschen mit Beeinträchtigungen, was Begegnungen ermöglicht. Sowohl das Bistro wie auch die Bar und andere Räumlichkeiten können gemietet werden.

Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband Sektion Bern setzt sich für die Interessen blinder und sehbehinderter Menschen im Kanton Bern und angrenzenden Regionen ein (s. Links: Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband). Bei der Planung im öffentlichen Raum bringt der Verband die Anliegen von sehbeeinträchtigten und blinden Personen ein. Als Verbandsmitglied ist ein Jahresbeitrag von aktuell Fr. 25.- (Stand: 2023) zu entrichten. Um Mitglied zu werden und Anspruch auf Finanzleistungen zu erhalten, muss eine Bestätigung vom Arzt oder einer entsprechenden Fachstelle vorliegen.

Als Mitglied erhält man Zugang zu den Freizeitkursen und Aktivitäten sowie dem Stammtisch. Als finanzvulnerables Mitglied kann für Freizeitaktivitäten und Reisen sowie für Fusspflege ein Gesuch zur Übernahme der Kosten oder für eine Begleitperson an den SBV gestellt werden. Die Gesuche müssen von einer Fachstelle eingereicht werden und die Beträge sind limitiert (s. Quellen: Reglement zur Rückerstattung von Begleiterkosten). Die Gesuchvorlagen sind zu finden in den Formularen (s. Formulare).

Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband SBV verweist für Beratungen zu Themen wie Finanzen, Hilfsmittel, Lebensalltag und Psychologie auf die Fachstelle von Das B. Blinden und Behindertenzentrum Bern.

Der Schweizerische Blindenbund ist schweizweit tätig und ist in Regionalgruppen eingeteilt. Sie haben schweizweit nur wenige Zentren und sind im Kanton Bern in Thun örtlich vertreten. Der Schweizerische Blindenbund berät auch die französischsprechenden Menschen, die sich bei Beraten B gemeldet haben. Das Beratungsangebot ist ähnlich wie bei Beraten B und umfasst Beratung zu geeigneten Hilfsmitteln, lebenspraktischen Fähigkeiten im Haushalt zu Mobilitäts- und Orientierungsfragen sowie Versicherungsfragen oder behördliche Fragen (s. Links: Schweizerischer Blindenbund).

Diese Spezialbibliothek (s. Links: Schweiz. Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte) produziert und übersetzt Bücher, Filme, Musik, Spiele und Lehrmittel. Dank eigener Produktion und Übersetzungen werden sie für blinde, seh- und lesebehinderte Personen zugänglich. Das Angebot umfasst Hörbücher, Bücher in Blindenschrift, Grossdruckbücher, Hörfilme, E-Books, tastbare Filme und Zeitschriften. Verschiedenes Informationsmaterial kann auf der Homepage heruntergeladen werden (s. Links: Schweiz. Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte).

Zugang zur Ausleihe erhalten alle blinden und sehbehinderten Personen sowie Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung kein Buch halten oder handhaben können. Die Anmeldung kann online oder mit ausgefülltem Anmeldebogen (s. Links: Schweiz. Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte) erfolgen. Ein/e Arzt/Ärztin muss die entsprechende Beeinträchtigung mittels Unterschrift oder Attest bestätigen. Blinde und sehbehinderte Personen bezahlen lediglich eine einmalige Einschreibegebühr von Fr. 50.- (Stand 2023). Lesebehinderte und anderweitig beeinträchtigte Personen bezahlen einen Jahresbeitrag von Fr. 60.- (Stand 2023).

Die Auswahl erfolgt selbstständig online oder telefonisch, per Email oder per Post. Es kann auch eine Wunschliste bekanntgegeben werden, nach der automatisch die Büchermedien zusammengestellt werden. Die ausgeliehenen Titel werden entweder online oder per Post geschickt. Bei der Online-Ausleihe werden nach Ablauf der Ausleihfrist die Bücher aus dem Konto entfernt. Bei Postversand kann das wiederverwendbare Couvert oder die Plastikbox nach spätestens 2 Monaten zurückgeschickt werden.

Sehbeeinträchtigungen führen zu eingeschränkter Mobilität und höheren Kosten. Hier stehen die Stichworte: Stiftung Behindertentransport BTB und öffentlicher Verkehr für Personen mit eingeschränkter Mobilität (PEM) sowie Individualverkehr für Personen mit eingeschränkter Mobilität zur Verfügung.

Zur Finanzierung der Hilfestellungen wird auf die Stichworte: Hilflosenentschädigung, Vergünstigungen allgemein, Steuern sowie Hilfsmittel, Pflegehilfsgeräte und Produkte verwiesen.

3. Hörbehinderungen

Pro Senectute Schweiz hat auf ihrer Webseite eine Zusammenstellung über Hörprobleme im Alter, Prävention, Hörgeräte und deren Wartung aufgeschaltet (s. Links: Hörprobleme im Alter). Im Seniorenalter ist die Wahrscheinlichkeit einer Hörbehinderung hoch. Zweidrittel der über 70jährigen sind schwerhörig, bei den 80jährigen sind es über 80% (s. Quellen: Schwerhörig – wie kommt das?). Die rund 300'000 Hörgeräteträger sind zu 85% Seniorinnen und Senioren (s. Quellen: Die Hörbehinderung wird unterschätzt).

Bereits im Kindesalter kann das Gehör durch verschiedene Krankheiten geschädigt werden oder angegriffen sein. Durch die permanente Beanspruchung der Hörzellen im Innenohr leiden die feinen Haarzellen im Innenohr und sterben mit der Zeit ab. Sie können den Schall nicht mehr so gut verarbeiten wie in jungen Jahren. Es entsteht ein altersbedingter Hörverlust, in der Regel auf beiden Ohren. Hohe Töne gelangen nicht mehr ins Hörzentrum und akustische Reize werden nicht mehr deutlich wahrgenommen. Es fällt schwerer, Sprache zu verstehen. Starker oder lang andauernder Lärm lassen die Haarzellen im Ohr schneller abstumpfen und sogar absterben.

Es gibt aber auch Medikamente, die das Gehör schädigen. Je nach Wirkstoff können die Haarzellen im Innenohr zerstört werden. Darunter zählen hochdosiertes Aspirin oder Antibiotika. Eine Liste aller hörschädigenden Medikamente lässt sich auf der Internetseite von Pro Audito Schweiz finden (s. Quellen: Schwerhörig – wie kommt das?).

Die Schallempfindungsschwerhörigkeit ist eine Funktionsstörung im Innenohr und/oder an den Nervenbahnen, die das Innenohr mit dem Gehirn verbinden. Das Hören ist dadurch nicht nur erschwert, sondern auch verzerrt. Ein Hörgerät verbessert das Verstehen nur teilweise (s. Quellen: Alles das gleiche – oder nicht?).

Die Schwerhörigkeit lässt sich in leicht, mittelgradig und hochgradig einteilen. Menschen mit einer leichten Schwerhörigkeit können den Hörverlust mit einer Hörhilfe, z.B. einem Hörgerät, ausgleichen. Bei mittel- und hochgradiger Schwerhörigkeit kommen stärkere Geräte oder Hilfen zum Einsatz.

Leben mit einer Schwerhörigkeit und deren Auswirkungen wird oft unterschätzt und ist für Betroffene eine Herausforderung. Wer nicht gut hört, ist in seiner/ihrer Kommunikation und Information eingeschränkt. Ist dies beeinträchtigt, benötigen Alltagshandlungen überdurchschnittliche Konzentration und dies ist ermüdend (s. Quellen: Schwerhörigkeit). Schnell verlieren Betroffene in Gesprächen oder Diskussionen den Faden und sind somit ausgeschlossen. Durch Überanstrengung, ständige Konzentration und Anspannung sind schwerhörige Menschen häufiger betroffen von Erschöpfungszuständen und weiteren psychischen sowie physischen Erkrankungen (s. Quellen: Die Hörbehinderung wird unterschätzt).

Meist kann eine Hörbeeinträchtigung mit einem Hilfsmittel korrigiert werden. Eine Schwerhörigkeit ist mit Hörgeräten gut ausgleichbar (s. Stichwort: Hilfsmittel, Pflegehilfsgeräte und Produkte). Die Beeinträchtigung ist dann für Aussenstehende nicht mehr ersichtlich, was nicht immer einfach ist.

Die Beratungsstellen Beratung für Schwerhörige und Gehörlose BFSUG, Schweizerischer Hörbehindertenverband Sonos sowie die SZBLIND Beratungsstelle Bern-Wallis und die IGGH Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte befinden sich alle im gleichen Gebäude in Bern.

Beratungsstelle für Schwerhörige und Gehörlose BFSUG Bern
Die Beratungsstelle für Schwerhörige und Gehörlose BFSUG steht allen deutschsprachigen schwerhörigen oder gehörlosen Personen zur Verfügung. Die Beratungsstelle bietet kostenlose und bedarfsorientierte Sozialberatung an. Die Beratung findet auf der Beratungsstelle in Bern oder im Zuhause der betroffenen Person statt. Die Fachperson hilft beispielsweise beim Organisieren von Hilfsmitteln oder von Gebärdendolmetschern, aber auch beim Ausfüllen von Formularen. Häufige Themen bei den Beratungen sind Versicherungs- und Finanzfragen, Leben mit der Hörbehinderung, Beziehungen und Wohnen.

Die Beratungsstelle bietet ebenfalls Begleitung zu Terminen an, damit hörbeeinträchtigte Personen sich sicher fühlen und gut verstehen. Auch beim Bestellen von Gebärdensprachdolmetschern hilft die Beratungsstelle (s. Quellen: Beratung für Schwerhörige und Gehörlose).

Sonos
Der Schweizerische Hörbehindertenverband Sonos bietet im Kanton Bern mit der Stiftung Uetendorf hörbehindertengerechtes Wohnen im Alter an (s. Links: Wohnen im Alter).

IGGH Interessengemeinschaft
Da hörbehinderte Menschen mit ihrer Beeinträchtigung kulturell, sozial, gesellschaftlich und politisch beeinträchtigt sind und werden, vertritt die IGGH ihre Interessen auf allen Ebenen. Auf ihrer Webseite bietet die IGGH ein Höranlagenverzeichnis an. Dieses beinhaltet, wo überall in der Schweiz, vor allem in den Kirchen, die Hörakustik für Hörbehinderte angenehm und gut ist.

In Bern gibt es einen Treffpunkt für gehörlose Senioren/innen und in Münchenbuchsee ein Seniorenturnen für Gehörlose 60plus. Das Kursprogramm der IGGH ist der Internetseite zu entnehmen (s. Links: IGGH)

Gebärdenkirche
Die Gebärdenkirche Bern ist eine spezielle Kirchgemeinde von der reformierten Kirche. Sie ist für alle deutschsprachigen Gehörlosen und Schwerhörigen tätig. Sie bietet Gottesdienste, Besuche und Seelsorge, Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten, wie Mittagstische, oder Gemeindereisen an. Über die Gottesdienste und Angebote der Gebärdenkirche informiert die entsprechende Webseite (s. Links: Gebärdenkirche Bern).

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