Mediation
31.08.2020 / sn
Zusammenfassung
In diesem Stichwort wird die Mediation definiert und der Zugang zu einer Mediation resp. mediativen Konfliktberatung bei der Pro Senectute Kanton Bern beschrieben.
1. Definition
Mediation ist ein Verfahren der Konfliktbearbeitung, bei dem ein/e unparteiliche/r Dritter/r (Mediator/in) die Beteiligten darin unterstützt, ihren Streit einvernehmlich zu lösen. In vertraulichen Verhandlungen entscheiden die Parteien selbst, was sie klären und wie sie in Zukunft miteinander umgehen wollen (s. Links: Schweizerischer Dachverband Mediation). Es geht in der Mediation gerade nicht darum, die/den Schuldige/n für eine Situation zu definieren und anzuprangern, sondern vielmehr darum, eine allseits akzeptable Lösung in Form eines Kompromisses zu finden und das Resultat bestenfalls in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten.
Bei Pro Senectute Kanton Bern werden sowohl Mediationen als auch mediative Konfliktklärungen und -beratungen durchgeführt. Letzteres entspricht nicht einer Mediation in Reinkultur, es wird aber mit methodischen Ansätzen der Mediation gearbeitet. Ziel der Beratung ist immer, einen möglichst hohen Nutzen für das Klientel zu erreichen.
Im Alter können fast alle Arten von Konflikten auftreten oder unerledigt sein und die Beteiligten belasten. Voraussetzungen für eine Mediation sind einerseits, dass der Wunsch besteht, die Situation zu verbessern sowie die Bereitschaft, sich miteinander an einen Tisch zu setzen und das Gespräch aufzunehmen. Andererseits muss, insbesondere bei hochaltrigen Beteiligten, die Fähigkeit zur Teilnahme gegeben sein, kognitiv und psychisch, sodass die Person in der Lage ist, die Mediation zu verstehen, ihr zuzustimmen und sich am Prozess zu beteiligen, aber auch körperlich (s. Merkblätter: Altersmediation bzw. Mediation bei altersspezifischen Themen). Hochaltrige Beteiligte sollten wenn möglich selber teilnehmen, können sich aber auch durch eine Drittperson vertreten lassen.
2. Mediator/in finden
Der Schweizerische Dachverband Mediation (SDM-SFM) betreibt ein Suchportal, in welchem online nach einer/m vom SDM-SFM anerkannten Mediator/in gesucht werden kann. Der SDM-SFM stellt mit seiner Anerkennung sicher, dass die im Suchportal aufgeführten Mediatorinnen/Mediatoren eine anerkannte Ausbildung haben, die Berufsregeln einhalten und sich laufend weiterbilden und austauschen (s. Links: Verzeichnis MediatorInnen).
3. Mediation - mediative Konfliktberatung bei Pro Senectute Kanton Bern
Bei Pro Senectute Kanton Bern haben zwei Sozialarbeitende das CAS und weitere Kurse in Mediation absolviert und führen gemeinsam Co-Mediationen resp. mediative Konfliktberatungen durch. Die Mediationen werden als Beratung im GERAS erfasst und mit dem Kostenträger BSV oder GEF abgerechnet. Die Mediation ist somit unentgeltlich. Voraussetzung für die Mediation bei Pro Senectute Kanton Bern (Durchführung Standort Burgdorf) ist, dass mindestens eine teilnehmende Person im Referenzalter ist und Wohnsitz im Kanton Bern hat (s. Links: Mediative Konfliktberatung).
4. Vorgehen
Die Mediation resp. mediative Konfliktberatung ist für Seniorinnen und Senioren im ganzen Kanton Bern zugänglich (s. Kap. 3). Wird ein Bedarf festgestellt, kann auf die Möglichkeit der Mediation generell sowie das interne Angebot hingewiesen und darüber informiert werden. Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung direkt durch die interessierten Personen bei der Beratungsstelle Burgdorf (s. Links: Mediative Konfliktberatung). Die/der Co-Mediator/in werden durch die/den Fallführende/n vorinformiert und die Fallübergabe abgesprochen. Beratung und Mediation sollten nicht parallel laufen, damit keine Doppelspurigkeiten entstehen. Die/der Mediator/in prüft dann in einem unverbindlichen telefonischen Vorgespräch, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und eine Mediation das passende Vorgehen ist.
Quellen und Links
Siehe auch
- Rechtsberatung
Änderungen im Stichwort
Datum | Inhalt | Visum |