Palliative Care
29.02.2024 / sni
Zusammenfassung
In diesem Stichwort wird zuerst der Begriff Palliative Care definiert und kurz das Ziel der nationalen Strategie aufgeführt. Danach werden exemplarisch Organisationen aufgeführt, die Leistungen im Bereich Palliative Care erbringen, einerseits direkt in der Pflege und Betreuung, andererseits in der Organisation, Vernetzung und Professionalisierung der Leistungen. Auch wird die Finanzierung von Palliative Care beschrieben.
1. Definition
Unter Palliative Care werden alle Massnahmen (ganzheitliche und umfassende Behandlung und Betreuung) subsumiert, die das Leiden eines unheilbar kranken Menschen lindern und ihm so eine bestmögliche Lebensqualität bis zum Tod verschaffen sollen. Palliative Care kommt somit dann zum Zug, wenn die medizinischen Möglichkeiten zur Heilung einer Krankheit ausgeschöpft sind und die Lebenserwartung nur noch begrenzt ist.
Palliative Care will:
- die Würde des Menschen bewahren,
- belastende Symptome wie Schmerzen, Atemnot, Übelkeit und Müdigkeit lindern,
- soziale, psychologische und spirituelle Begleitung anbieten,
- Betroffene und Angehörige bei der Suche nach geeigneten Therapie- und Betreuungsangeboten sowie bei deren Organisation unterstützen,
- Angehörige während der Krankheit und nach dem Tod begleiten.
Detailliertere Beschreibungen inkl. Videos von Fachpersonen und Betroffenen sind auf den Webseiten der Schweizerischen Gesellschaft für Palliative Medizin zu finden (s. Links).
Es ist Ziel der Nationalen Strategie Palliative Care 2013-2015 (s. Quellen: Nationale Strategie und Plattform) und von palliative.ch, dass alle schwer kranken und sterbenden Menschen in der Schweiz Zugang zu Palliative Care haben. Die Sicherstellung der Versorgung ist Aufgabe der Kantone. Informationen zur Finanzierung s. Kap. 3.
Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wurde die Studie Migrationssensitive Palliative Care - Bedarf und Bedürfnisse der Migrationsbevölkerung in der Schweiz (s. Links: Palliative-Care-Bedarf in der Migrationsbevölkerung) durchgeführt. Aus den Ergebnissen der Studie sind zwei Checklisten (Fragen an die Angehörigen und Fragen an die Patienten sowie Begleitbericht mit Fallbeispielen) entstanden (s. Links: Migrationssensitive Palliative Care), um Menschen mit Migrationshintergrund in der Palliative Care adäquater betreuen, begleiten und unterstützen zu können.
2. Organisationen
Im Folgenden wird unterschieden zwischen Organisationen, die Pflege und Betreuung anbieten und Organisationen, die sich für Fachlichkeit und Finanzierung von Palliative Care engagieren sowie Informationen und Unterstützung für Fach- und private Begleitpersonen anbieten.
Eine palliative Betreuung kann in Spital, Hospiz oder Pflegeheim, aber auch Zuhause erfolgen. Die Spitäler haben eine begrenzte Anzahl an Palliativbetten und können deshalb nicht immer bis zum Tod begleiten. Ein Hospiz sieht keine zeitliche Begrenzung vor und kann seine Bewohnenden bis zum Lebensende begleiten. Einzelne Pflegeheime haben eine spezielle Palliativversorgung (z.B. Alters- und Pflegeheime Tilia in Bern, Viva Luzern Eichhof). Die Palliativpflege Zuhause wird i.d.R. in Begleitung eines (Haus-)Arztes und/oder der Spitex geleistet. Zur Ergänzung und Entlastung bei der Palliativpflege Zuhause kann auf Unterstützung von Freiwilligen aus verschiedenen Organisationen (wie SRK, WaBe Seeland) zurückgegriffen werden. Wo welche Angebote vorhanden sind, sind auf der Palliativkarte von palliative.ch zu finden (s. Links: Palliativkarte).
In der Region BBS (PSBE) sind auf der Altersheimliste die Heime gekennzeichnet, welche Palliative Care anbieten. Allenfalls sind Organisationen, die Palliative Care anbieten, in internen Infotheken erfasst/abgelegt.
Die Schweizerische Gesellschaft für Palliative Medizin, Pflege und Begleitung (s. Links: Schweizerische Gesellschaft für Palliative Medizin, Pflege und Begleitung) ist das nationale Kompetenzzentrum für Palliative Care. Sie wurde im Jahr 1988 gegründet und ist multiprofessionell zusammengesetzt. Sie setzt sich ein für «gutes Leben bis zum Schluss». Sie engagiert sich auf politischer Ebene, führt Projekte durch, bearbeitet Fachthemen und stellt Fachinformationen und Vorlagen zur Verfügung, bietet Weiterbildungen an und baut Netzwerke auf. Auch die Palliativkarte (s. Kap. 2.1) zur Übersicht über Organisationen, die Palliative Care anbieten, ist ihr Produkt. In der Palliativkarte werden nur Institutionen erfasst, die hohe Qualitätsstandards erfüllen. Das bedeutet, dass sie entweder das Labe Qualität in Palliative Care besitzen müssen oder, dass die Aufnahme durch die zuständige Sektion von palliative.ch gutgeheissen wird (s. Quellen: Institutionen erfassen).
Des Weiteren gibt es kantonale, überkantonale und regionale Organisationen und Netzwerke (wie Palliative Bern, Palliative ZH+SH oder Palliativ Luzern).
Auf der Website von Palliative Bern (s. Links: Sektion Bern der Schweizerischen Gesellschaft für Palliative Medizin, Pflege und Begleitung) sind Grundinformationen und Begriffsdefinition zu Palliative Care, Veranstaltungen und Treffen (wie Trauertagung oder Trauercafé), Broschüren und Vorlagen (wie medizinisch-ethische Richtlinien, Bericht über Finanzierung und Strategie in Palliative Care vom BAG, Betreuungsplan) oder Literatur- und Filmhinweise zu finden. Auch sind die verschiedenen regionalen Palliative Care Netzwerke im Kanton Bern, aufgeteilt nach Region, aufgeführt und verlinkt (s. Links: Palliative Care Netzwerke).
In einzelnen Kantonen (Stand 2024: AG, BE, SZ, SZ) steht eine telefonische Notfallberatung für Palliativpatienten zur Verfügung (s. Links: Pallifon). Pallifon ist kostenlos, 24/7 erreichbar und richtet sich an Betroffene, Angehörige, Pflegende, Hausärzte und Care Teams.
Für Fachpersonen bietet die Schweizerische Gesellschaft für Palliative Medizin, Pflege und Begleitung Weiterbildungen an (s. oben). Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) schult Freiwillige und Pflegehelfer/innen in Bezug auf Begleitung von sterbenden Menschen (s. Links: Lehrgang Passage SRK). Die Kurse sind auch auf den kantonalen Webseiten des SRK ausgeschrieben.
3. Finanzierung
Die Finanzierung von Palliative Care ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) nicht speziell geregelt. Die Kostenübernahme gilt nach allgemeinen Grundsätzen des KVG (s. Quellen: Wer bezahlt Palliative Care?). Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für Leistungen, die der Diagnose und Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Es werden somit Aufenthalte in Spitälern und Pflegeheimen sowie Medikamente und ambulante Behandlungen von kvg-pflichtigen Dienstleistern wie die Spitex über das KVG finanziert. Jedoch erfolgt keine zusätzliche Abgeltung für Palliativpflege. In der Langzeitpflege werden Pflege und Betreuung über die BESA-Einstufung (s. Stichwort: Heime-Institutionen) nur begrenzt abgegolten. Die höchste Stufe reicht oft nicht aus, um den Aufwand vollumfänglich zu finanzieren. Es gibt deshalb Heime, die die Aufnahme von Betroffenen ablehnen. Auch Spitexorganisationen erhalten keinen Spezialtarif oder Zuschlag für die Palliativpflege.
In der Schweiz gibt es im Jahr 2024 8 Hospize, im Kanton Bern gibt es noch keines. Zudem sind 7 Hospize im Aufbau, davon sind 4 im Kanton Bern geplant (s. Quellen: Mitglieder Dachverband Hospize Schweiz). Hospize verrechnen eine Tagestaxe, ähnlich wie ein Pflegheim. Die Stiftung Hospiz Littau verrechnet eine Tagestaxe von Fr. 170.-. Der EL-Grenzwert beträgt im Kanton Luzern Fr. 184.-. Somit liegt die Tagestaxe des Hospizes innerhalb der EL-Richtlinien und sollte somit über EL finanziert werden können. Es bestehen jedoch (noch) keine Erfahrungswerte (s. Quellen: Finanzierung Hospize).
Die Betreuung und Begleitung zu Hause, auch zur Entlastung von Angehörigen, ist nicht über das KVG finanziert. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Organisationen, die Freiwillige dafür organisieren und das Organisieren der Freiwilligen über Spenden finanzieren. Oftmals verfügen Regionen oder Gemeinden über sogenannte Sitzwachgruppen, die Unterstützung leisten können. Auch Kirchen können entsprechende Unterstützungsangebote haben.
4. Vorgehen / Zuständigkeit
Die Entscheidungen zur palliativen Pflege werden in der Regel zusammen mit der betroffenen Person, den Angehörigen, Ärzten und Pflegenden getroffen. Eine vorhandene Patientenverfügung kann den Entscheidungsprozess vereinfachen, falls die betroffene Person nicht mehr selbst entscheidungsfähig ist oder sich nicht mehr dazu äussern kann.
Quellen und Links
keine
keine
- Lehrgang Passage SRK, SRK
- Migrationssensitive Palliative Care, BAG
- Palliative-Care-Bedarf in der Migrationsbevölkerung, BAG
- Palliative Care Netzwerke (Kanton Bern), palliativebern.ch
- Palliativkarte, palliativ.ch
- Pallifon – Telefonische Notfallberatung für Palliativpatienten, Pallifon
- Pallifon Kanton Bern – Telefonische Notfallberatung für Menschen in Palliativesituationen, palliativebern.ch
- Schweizerische Gesellschaft für Palliative Medizin, Pflege und Begleitung, palliative.ch
- Sektion Bern der Schweizerischen Gesellschaft für Palliative Medizin, Pflege und Begleitung, palliativebern.ch
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