EL-Wohnen (ALT)
18.07.2018 / eb
Zusammenfassung
Das Stichwort Wohnen kann in der EL-Berechnung auf der Ebene der Einnahmen, des Vermögens und der Ausgaben relevant sein, je nach dem, ob Wohneigentum besteht oder eine Person in Miete ist, ob sich eine Person in einer mobilen Unterkunft oder in einem Heim aufhält. In diesem Stichwort werden unterschiedliche Wohn- und Aufenthaltsformen aufgeführt und angegeben, in welchen Stichwörtern die detaillierten Informationen zu finden sind. Die in der EL-Berechnung als Ausgabe begrenzten Wohnungsmieten (Mietzinsmaxima) gelten seit dem Jahr 2001. Seither gab es verschiedene politische Vorstösse, unter anderem auch durch Pro Senectute Schweiz, diese Mietzinsmaxima anzuheben. Eine Entscheidung soll im Rahmen der Reform der Ergänzungsleistungen fallen (s. Links: Reform der Ergänzungsleistungen).
1. Mietkosten
Ausführungen zu den anerkannten Ausgaben in der EL-Berechnung bei Mietverhältnissen sind im Stichwort: EL- Berechnung unter den Kapiteln 4.2 und 4.3 ausgeführt. Es wird auf die Mietzinslimiten und deren Erhöhung beim Bedarf auf eine rollstuhlgängige Wohnung hingewiesen sowie erläutert, wie die Berechnung erfolgt, wenn mehrere Personen im selben Haushalt wohnen. Weiter ist beschrieben, welche Nebenkosten geltend gemacht werden können und wie die Berechnung gemacht wird, wenn durch die Ausübung einer Hauswartsaufgabe der Mietzins reduziert ist.
2. Wohneigentum
Eine Übersicht über die bei Wohneigentum anrechenbaren Einnahmen und die anerkannten Ausgaben bei der EL-Berechnung bietet das Merkblatt der Pro Senectute Beratungsstelle Konolfingen (s. Merkblätter: Liegenschaft als Eigentum). Dass Erträge aus unbeweglichem Vermögen, wie dies bei Wohneigentum der Fall ist, vollumfänglich als anrechenbare Einnahmen in der EL-Berechnung berücksichtigt werden, ist im Stichwort EL-Einnahmen, Kapitel 7, beschrieben.
Die in der EL-Berechnung anerkannten Ausgaben bei Wohneigentum sind im Stichwort EL-Berechnung, Kapitel 4, erläutert. Die Berücksichtigung des Wohneigentums als Vermögen in der EL-Berechnung ist im Stichwort EL-Vermögen, Kapitel 1.4 ausgeführt.
3. Nutzniessung oder Wohnrecht
Eine Übersicht, welche anrechenbaren Einnahmen und welche anerkannten Ausgaben bei der EL-Berechnung im Fall einer Nutzniessung oder eines Wohnrechts eingerechnet werden, bietet das Merkblatt der Pro Senectute Beratungsstelle Konolfingen (s. Merkblätter: Liegenschaft als Eigentum). Dass Erträge aus unbeweglichem Vermögen, wie dies bei unentgeltlichem Wohnrecht oder bei der Nutzniessung in der Höhe des Eigenmietwertes der Fall ist, als anrechenbare Einnahmen in der EL-Berechnung berücksichtigt werden, ist im Stichwort EL-Einnahmen beschrieben.
Generelle Informationen zu Nutzniessung und Wohnrecht s. Stichwort: Wohnrecht und Nutzniessung.
4. Mobile Unterkünfte
Als mobile Unterkunft kann beispielsweise das Mobilhome von Fahrenden bezeichnet werden. Kosten für eine mobile Unterkunft können unter den anrechenbaren Ausgaben nur berücksichtigt werden, wenn die Unterkunft für die Beherbergung (und nicht nur zum Transport) von Personen konzipiert wurde (WEL RZ 3231.01). In Randziffer 3237.04 der WEL ist aufgeführt, welche Ausgaben in der EL-Berechnung für mobile Unterkünfte anerkannt sind.
Miete oder Leasing einer mobilen Unterkunft (WEL Rz 3237.04)
Als anrechenbare Ausgaben werden bei Personen, die dauerhaft oder vorübergehend in einer mobilen Unterkunft leben der Mietzins oder die Leasingrate sowie die effektiven Kosten für die Standmiete berücksichtigt. Hinzu kommt die Heizkostenpauschale nach Art. 16b ELV.
Mobile Unterkunft im Eigentum (WEL Rz 3237.04)
Ist die mobile Unterkunft im Eigentum der EL-beziehenden Person, werden die tatsächlich anfallenden Kosten für die Standmiete sowie ein jährlicher Betrag für die Abschreibung der Unterkunft berücksichtigt. Anstelle der Heizkostenpauschale (bei Miete oder Leasing) kommt die Pauschale für Nebenkosten (bei Eigentum) nach Art. 16a ELV zur Anwendung.
5. Heimaufenthalt
s. Stichwort EL-Berechnung bei Heimaufenthalt
6. Wohnen mit Dienstleistung
Im Stichwort: EL-Berechnung bei Heimaufenthalt sind Ausführungen zu finden, wie die Wohnform Wohnen mit Dienstleistung oder mit anderem Wortlaut an ein Heim angegliederte Wohnungen in der EL-Berechnung berücksichtigt werden (Kapitel 2.8).
7. Wohnen in übrigen Heimen (private Pflegeplätze, OGG, Familienpflege UPD etc.)
Wie die EL für Personen berechnet wird, welche sich an einem privaten Pflegeplatz, der OGG oder in der Familienpflege aufhalten, ist im Stichwort EL-Berechnung bei Heimaufenthalt, Kapitel 2.9 ausgeführt.
8. Auslandaufenthalt
EL-Anspruchsberechtigte Personen können sich nicht beliebig viele Tage pro Aufenthalt und Kalenderjahr im Ausland aufhalten. Nähere Ausführungen s. Stichwort EL-Allgemein, Kapitel 2.5.
9. Getrennt lebende Ehegatten
s. Stichwort: EL bei geschiedenen und getrennt lebenden Ehegatten
10. Im Konkubinat lebende Personen
s. Stichwort: EL-Konkubinat